Gut informiert: Wissenswertes zum Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucher und Unternehmen und gewährleistet einen freien und gleichen Wettbewerb. Es gilt als Basis der Wirtschaftsordnung. Neben der Bekämpfung von Kartellen und Kontrolle von Fusionen steht vor allen Dingen der unlautere Wettbewerb im Fokus.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Auch wenn viele mit dem Begriff Lauterkeitsrecht nicht viel anfangen können, der Begriff „unlauterer Wettbewerb“ ist so gut wie jedem geläufig. Das Lauterkeitsrecht, auch UWG (Unlauterer WettbewerbsGesetz) regelt genau diesen „unlauteren Wettbewerb“. Das Gesetz kam erstmals Mitte des 19. Jahrhunderts auf und steht in Zeiten der Globalisierung vor besonderen Aufgaben. Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucher und auch sonstige Marktteilnehmer (z.B. Zulieferer) vor unlauteren Methoden und garantiert einen unverfälschten Wettbewerb. Beispiele für unlauteres Verhalten ist

  • die Ausübung von Druck oder Beeinflussung (z. B. durch große Unternehmen, die kleinere Mitbewerbung unter Druck setzen)
  • das Ausnutzen von geschäftlicher Unerfahrenheit (Der Verkauf an Kinder)
  • Schleichwerbung (in Fernsehsendungen o. Ä., nicht mit Product-Placement zu verwechseln)
  • Nachahmung (hier greift auch das Markenrecht)
  • rechtswidriges Handeln (Drogenverkäufe, Verkäufe gestohlener Güter)

Auch irreführende Werbung gilt als unlauter, d. h. wichtige Angaben dürfen nicht fehlen oder grundsätzlich falsch sein, darunter vor allem Preisangaben wie z. B. fehlende Versandkosten, wichtige Merkmale (z.B. Akkulaufzeit) und zu geringe Warenbestände, auch Lockvogelangebote genannt. Auch vergleichende Werbung ist, anders als in den USA, in Deutschland verboten. So darf man keine Waren eines Wettbewerbers verunglimpfen und keine eingetragenen Zeichen des Mitbewerbers verwenden oder imitieren. Für Verbraucher ist außerdem wichtig: Unternehmen dürfen niemanden unerwünscht bewerben; das bedeutet, dass Werbeanrufe nur nach eindeutiger Einwilligung zulässig sind. Sollte man im Kaufvertrag seine E-Mail-Adresse angeben, darf man durch diese auch beworben werden. Das gleiche gilt, wenn man von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch macht, auch wenn man explizit darauf hingewiesen wurde.

Kartelle und Monopole

Das Kartellrecht regelt wirtschaftliche Absprache zwischen Unternehmen und sonstigen Marktteilnehmern. Ein Kartell ist eine Vereinbarung mit dem Ziel, den Wettbewerb in einem bestimmten Angebotssegment jeglicher Art zu manipulieren, sei es, ihn zu beschränken, zu verhindern oder zu verändern. Die Kartellbehörden sind dafür zuständig, Kartelle zu überprüfen und möglicherweise Verbote durchzusetzen. Ein anderes Regulierungsgremium ist die Monopolkommission. Sie beobachtet die Konzentration von Unternehmen auf dem Markt und schreitet ein, wenn der Verdacht auf ein Monopol und deren Ausnutzung besteht. Hierzu gehört in Deutschland z. B. das Schienennetz der Deutschen Bahn, bis Ende der 1990er Jahre auch die Deutsche Telekom.

Wettbewerbsrecht schützt Märkte und Unternehmer

In Deutschland ist das Wettbewerbsrecht ein Oberbegriff für verschiedene Rechtsvorschriften. Sie erfahren mehr auf heldt-zuelch.de. Dazu gehören das Lauterkeitsrecht, das Kartellrecht und das Subventionsrecht. Plant man die Gründung eines Unternehmens oder eines Start-ups, sollte man sich auf jeden Fall Basis-Wissen in Sachen Wettbewerbsrecht aneignen.

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