Kapital- oder Personengesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften sowie Gesellschaften die im Wesentlichen Buch- und Bilanzprüfungen durchführen, können alle Aufgaben treuhänderischer Art übernehmen. Treuhandgesellschaften, die ursprünglich nach dem Vorbild der amerikanischen Trust Companies als unselbstständige Einrichtung von Banken gegründet wurden, hatten ursprünglich rein treuhänderische Funktionen wie z.B. den Schutz der Inhaber ausländischer Wertpapiere und die Vermittlung von Eigentumsübertragung von registrierten Zertifikaten über Effekten. Erst die Mitwirkung bei der Durchführung von Reorganisation in Not geratener Unternehmen sowie der Sanierung von maroden Firmen und die Beteiligung an weiteren ähnlichen Aufgaben führte dazu, das die Treuhandunternehmen Wirtschaftsfachleute zur professionellen Erledigung der gestellten Aufgaben und neuen Herausforderungen hinzuziehen mussten. Eine Treuhandgesellschaft, wie die treuhand24-kanzlei.ch ist ein Unternehmen, das durch einen Treuhandvertrag die Rechte und Pflichten als Treuhänder (Treunehmer) im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Anleger (Treugeber) wahrnimmt. Die Tätigkeit einer Treuhandgesellschaft umfasst auch Beratungsaufgaben und laufende Überprüfung der Geschäftsprozesse der jeweiligen Unternehmen. Treuhandschaften, die Gegendstandsbereich des Treuhandwesens sind, gibt es in vielfältigen Erscheinungsformen. Es existiert kein einheitlicher Typus von Treuhandschaft. Das Charakteristische bei der Ausübung von amtlichen Befugnissen ist die Vertrauenswürdigkeit, sowie die Uneigennützigkeit bei der Wahrnehmung fremder Interessen.
Rechtsverhältnis einer Treuhandgesellschaft
Zwischen der juristischen Person des Treugebers und der zweiten Person, dem Treuhänder besteht ein spezielles Rechtsverhältnis. Ein Treuhandverhältnis liegt vor, wenn eine volle Rechtsmacht zu treuen Händen vom Treugeber an den Treunehmer übertragen wird. Der Treugeber kann der Treuhandgesellschaft, je nach Ausfertigung des Vertrages die unterschiedlichsten Rechte und Pflichten übertragen. Es kann bei einem Treuhandvertrag im Außenverhältnis (Verhältnis zu Dritten) eine vollständige Übertragung des Rechts, z.B. des Eigentums an einer Sache stattfinden. Der Treuhänder darf das ihm übertragene Recht bei der Betreibung der Treuhandgesellschaft nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen. Bevollmächtigungen, Vollrechtsübertragungen und Ermächtigungen gehören auch zu den übertragbaren Rechten und Pflichten. Der Treugeber verliert hierzu seine Rechtsposition.
Das Treuhandverhältnis kann durch eine rechtsgeschäftliche Begründung entweder als privater oder öffentlich-rechtlicher Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder oder als sonstige Rechtsbeziehung unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften ausgestaltet sein. In der Schweiz nennen sich die Steuerberater Treuhänder. Die Begründung einer Treuhandgesellschaft kann auch als staatlicher Hoheitsakt zwangsweise aufgrund gesetzlicher Bestimmung, einen Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Anordnung erfolgen.
Aufgaben der Treuhandgesellschaft
Der Treuhänder (Treuhandgesellschaft) hat im Außenverhältnis (gegenüber Dritten) mehr Befugnisse, als er im Innenverhältnis (gegenüber dem Treugeber, den Begünstigten etc.) hat. Die Aufgabe einer Treuhandgesellschaft habe sich seit der Jahrhundertwende drastisch verändert. Während im Laufe der letzten Jahrzehnte Tätigkeitszweige wie Revision und Buch- und Bilanzprüfung für die Wirtschaft immer stärker in den Vordergrund traten , hat die heutige Treuhandtätigkeit im engeren Sinne gegenüber der Prüfungstätigkeit weitgehend nachgelassen. Aktuelle Aufgaben/ Dienstleistungen der Treuhandgesellschaften sind neben Geschäftsführungs- und Verwaltungsmandaten:
- Übernahme von Verlustzuweisungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG in der Funktion als Treuhandkommanditist
- Treuhänder von Bauherren bei Bauvorhaben in Form von Bauherrnmodellen
- Gründung und Liquidation von Gesellschaften
- Bilanz- und Erfolgsanalysen, Finanzbuchhaltung
- Steuerberatung
- Buchhaltung , Erstellung von Jahresabschlüssen
- Vermittlung von Partnern für Vermögensverwaltung und Rechtsberatung
Die Pflichten einer Treuhandgesellschaft sind immer strikt an den Treuhandvertrag gebunden. Die Treuhandgesellschaft muss die ihr anvertraute Angelegenheit im Sinne des Treugebers verwalten und nur zulässige Verfügungen vornehmen. Eine Treuhandgesellschaft kann Rechte praktisch nur beschränkt, nach Abrede mit dem Treugeber oder aus dem Treustatus heraus, ausüben. Ein sehr interessantes Beispiel für die Arbeit einer Treuhandgesellschaft war die Abwicklung der DDR nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung. Per Einigungsvertrag hat die BRD im Oktober 1990 das Vermögen und die Schulden der DDR übernommen. Zur Privatisierung des DDR-Vermögens wurde die Treuhandanstalt beauftragt, die sich zur Stilllegungsagentur entwickelte.
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