Ein 450-Euro-Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Dass bedeutet, dass der Minijobber in egelmäßigen Abständen nicht mehr als 450 Euro jeden Monat verdienen darf. In der Regel ist die Arbeitszeit wöchentlich regelmäßig. Die Anzahl der monatlichen Einsätze spielt keine Rolle.
Kurzfristige Minijobs
Kurzfristige Minijobs deuten eine kurzfristige Beschäftigung zu haben. Dabei darf der Minijobber in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate arbeiten beziehungsweise nicht mehr als gesamt 70 Arbeitstage. Die Arbeit erfolgt nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich. Die Höhe des Verdienstes hat keine Bedeutung. Alles Wissenswerte zu Minjob und Geringfügige Beschäftigung im Web recherchieren können ist empfehlenswert.
Unselbstständig arbeiten
Der Minijob ist ein unselbstständiger Job. Der Minijobber steht in einem abhängigen Arbeitnehmerverhältnis, da er sonst ein selbstständiger Gewerbetreibender wäre.
Wissenswertes zum Minijob
Der Minijobber ist während seiner Arbeit unfallversichert. Ebenfalls
auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit besteht diese Versicherung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Minijobber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden und den Beitrag zu bezahlen. Für den geringfügig Beschäftigten fallen keine Kosten an und er bekommt seinen Stundenlohn ohne Abzüge ausbezahlt.
Verpflichtende Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Der Arbeitgeber muss jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden und die entsprechenden Beiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz bezahlen. Die Minijob-Zentrale hat Ihren Sitz bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der Datenaustausch erfolgt elektronisch.
Fazit
Heutzutage wäre die freie Wirtschaft ohne Minijobs nicht vorstellbar. Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmer ziehen beide Vorteile daraus. Die Vollbeschäftigung in Deutschland ist größtenteils den Millionen Minijobber zu verdanken. Solange es ein Zuverdienst zum Ersteinkommen ist, ist dies auch völlig in Ordnung. Ein eher schwieriges Arbeitsverhältnis stellt der Minijob ausschliesslich dann dar, falls die geringfügige Beschäftigung das einzige Arbeitseinkommen für eine Einzelperson ist oder wenn eine mehrköpfige Familie davon leben soll. Dann muss das Geld in jedem Fall durch staatliche Hilfe aufgestockt werden.Der Minijobber hat zwar eine Arbeit, aber er darf in keinem Fall über 450 verdienen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)