Ein nicht unbeträchtlicher Anteil des Bundeshaushaltes der BRD geht mittlerweile in die Zahlung von Sozialleistungen. Ein Teil der Sozialleistungen geht in den Bereich, Elterngeld und Zahlungen bei Arbeitslosigkeit. Millionen Erwerbstätigen in Berufen mit starken gesundheitlichen Belastungen drohen vor der Rente die Arbeitslosigkeit und damit das ALG2.
Das ALG2 (Arbeitslosengeld II) ist eine staatliche Sozialleistung die die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige darstellt. In der Umgangssprache wird das ALG2 auch „Hartz IV genannt. Das Hartz IV– Gesetz wurde von der Bundesregierung am 01.01.2005 eingeführt. Das Hartz-Konzept mit den Phasen Hartz I bis Hartz IV, mit dem Ziel der Halbierung der Arbeitslosigkeit, konnte nicht realisiert werden. Eine weitere Sozialleistung ist das Elterngeld. Am 29.09.2006 wurde das neue Elterngeld im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 03.11.2006 zugestimmt.
Elterngeld, Arbeitslosigkeit
Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gab es das Erziehungsgeld. Zwischen Elterngeld und dem ebenfalls als Sozialleistung bekannte Erziehungsgeld besteht ein Unterschied. Das Erziehungsgeld ist eine Sozialleistung, um einkommensschwache Eltern, die z.B. ALG 2 beziehen, in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes zu unterstützen. Das Elterngeld ersetzt das Einkommen Berufstätiger in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes und gibt Ihnen so eine Wahlfreiheit zwischen Beruf und persönlicher Kinderbetreuung. Oft muss auch wegen Kindersegen der Job gekündigt werden, weil Kind und Beruf sich nicht vereinbaren lassen. Oft tritt hier auch das ALG2-gesetz in Kraft. Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 1 BEEG haben Familien deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gab es das Erziehungsgeld. Zur Inanspruchnahme des Elterngeldes müssen weitere Kriterien erfüllt sein. Das Kind muss im Haushalt des Antragstellers, der seine Erwerbstätigkeit eingestellt (oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt) hat leben und auch betreut und erzogen werden. Der Wohnsitz des Antragstellers muss in Deutschland sein.
Elterngeld, Arbeitslosigkeit
Jeder gesunde Mitbürger ist daran interessiert, durch den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr auf das ALG2 angewiesen zu sein. Um Elterngeld zu erhalten, gibt es auch Ausnahmefälle. Wenn Eltern wegen einer schweren Krankheit oder Schwerbehinderung das Kind nicht betreuen können, haben Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen Anspruch auf Elterngeld, wenn die übrigen Voraussetzungen nach Absatz 1 Abs. 1 BEEG erfüllt sind.