Eigentlich gibt es in Deutschland die Straftat des Versicherungsbetruges so nicht mehr, denn dieser wurde bereits vor einigen Jahren abgeschafft. In den früheren Zeiten wurde der Straftatbestand des Versicherungsbetruges nur dann erfüllt, wenn ein, gegen Feuer versicherter Gegenstand in Brand gesteckt wurde oder ein dementsprechend versichertes Schiff untergegangen war.... Read more »