Da die Deutschen immer älter werden, steigt auch die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Laut Statistischem Bundesamt werden inzwischen rund 30 Prozent der Pflegebedürftigen vollstationär in Pflegeheimen versorgt, was sehr kostspielig ist und das finanzielle Budget der Betroffenen stark belastet. Aus Kostengründen werden daher zurzeit die meisten Pflegebedürftigen von den Angehörigen zuhause versorgt.Laut einer Prognose des Statistischen Bundesamtes könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 auf 3,4 Millionen Menschen ansteigen. Auf der Seite im-alter-sorglos.de erhalten interessierte Mitbürger alle notwendigen Informationen zum Thema Pflegevorsorge, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflegestatistiken. Qualitativ gute Pflege kostet viel Geld und kann in der Regel vom Großteil der pflegebedürftigen Patienten mit dem zur Verfügung stehenden Alterseinkommen nicht finanziert werden. Und auch das Vermögen reicht nicht aus, um diese Pflegekosten zu decken. In diesem Falle müssen die nächsten Angehörigen für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommen.
Fünfte Säule das deutsche Sozialversicherungssystem
Die Pflegevorsorge bedeutet nicht nur Absicherung von Vermögen und Eigentum, sondern auch die Gewissheit in Würde altern zu können. Mit dem demographischen Wandel wächst die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 10 Jahren auf 3 Millionen an.
Die soziale Pflegeversicherung (PV) wurde von Arbeitsminister Blüm unter Bundeskanzler Kohl mit Wirkung vom 01.01.1995 als Pflichtversicherung eingeführt.
Die Pflegeversicherung gilt als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems und bietet in erster Linie finanzielle Leistungen für Personen, die zum Pflegefall werden und sich deshalb nicht mehr selbst versorgen können. Um Lücken in der Finanzierung der Pflegekosten zu schließen können Bürger zusätzlich eine staatlich geförderte private Pflegevorsorgeversicherung abschließen, um für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung
Wenn eine private Pflegevorsorgeversicherung abgeschlossen wurde, erhält die versicherte Person im Pflegefall, zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, Geldleistungen aus einer privaten Pflege-Zusatzversicherung. Im Rahmen einer Pflegevorsorge sollte auch über eine Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung nachgedacht werden, denn wer soll die Entscheidungen für den Pflegebedürftigen treffen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird der Pflegebedürftige von dem von ihm bestimmten Betreuer versorgt und nicht von einer ihm nicht vertrauten fremden Person fremdbestimmt.