Wann wird eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll

Um sich zur Pflegezusatzversicherung informieren zu können, reicht ein Internetanschluss und ein PC. Jeder verantwortungsvolle Bürger sollte sich mit dem Thema Pflege auseinandersetzen und sich auf den zur Verfügung stehenden Portalen alle Informationen zur Pflegezusatzversicherung abrufen, denn eine Pflegezusatzversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung der Bundesbürger durch die Fortschritte in der Medizin mit guter ärztlicher Versorgung, Entlastung im Arbeitsleben und gesunde Ernährung nimmt die Anzahl der alten Menschen stetig zu. Nicht jeder bleibt leider bis ins hohe Alter fit und braucht irgendwann mehr oder weniger Hilfe um den Tagesablauf zu bestreiten. Unfälle und Krankheiten können auch jüngere Menschen in die Situation bringen auf Hilfe angewiesen zu sein. Wer durch ein unerwartetes Ereignis langfristig auf Pflege angewiesen ist, muss eine hohe finanzielle Belastung ertragen.

 

Erkrankung eines Familienangehörigen

In der Regierungszeit des Bundeskanzlers Kohl wurde durch den damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm die Pflegeversicherung eingeführt. Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem Sozialversicherungspflichtigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2,05% in diese Pflegeversicherung ein. Kommt es zur Erkrankung eines Familienangehörigen, die eine Pflege der betroffenen Person erfordert, wird vom Pflegedienst der Krankenkasse durch speziell ausgebildete Fachkräfte die Pflegestufe ermittelt. Der Patient wird, je nach seinem gesundheitlichen Zustand, in eine der 3 Pflegestufen eingeteilt. Die Einstufung hängt davon ab, was die betroffene Person noch selbst zur eigenen Pflege beitragen kann. Sich zur Pflegezusatzversicherung informieren, heißt deshalb unter Umständen einen finanziellen Ruin zu verhindern. Bei der Einstufung in Pflegestufe III, das bedeutet das die erkrankte Person vollkommen auf fremde Hilfe angewiesen ist, werden von der Pflegekasse 1550,-€ /Monat bezahlt.

Pflege körperlich nicht leisten können

Sollte der Betroffene in einer Pflegeanstalt untergebracht werden müssen, weil die Angehörigen die Pflege körperlich nicht leisten können, müssten bei einem Durchschnittspreis für einen Pflegeheimplatz vom Patienten noch 1450,- € aus eigener Tasche finanziert werden. Wer sich zur Pflegezusatzversicherung informieren möchte, kann bei einigen Anbietern auf der Internetseite den Tarifrechner benutzen und durch Eingabe von Geburtsdatum und der gewünschten monatlichen Versicherungssumme seinen persönlichen monatlichen Beitrag berechnen lassen.

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