Firmengründung in Dubai – Was ist zu beachten?

Das am persischen Golf gelegene Emirat Dubai ist für viele Europäer ein attraktiver Wirtschaftsraum für ansässige Firmen. Vor allem die 0%- Steuer, welche in den meisten Ländern der Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE) existiert, bildet ein großes Interessenspotenzial zur Gründung einer eigenen Firma in Dubai. Hierbei gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten.

Ausnahmen der 0%-Steuer

Obwohl in Dubai allgemein der Grundsatz einer 0%-Steuer vorhanden ist, gibt es dennoch Wirtschaftssektoren, welche von dieser Steuerfreiheit ausgenommen sind. Somit gilt für Banken, Unternehmen der Ölproduktion und Gastronomiegewerbe keine 0%-Satzung. Diese Tatsache sollten Unternehmer der genannten Wirtschaftssektoren im Voraus beachten. Weitere Infos auf https://schweigertconsulting.com/.

Art der Company

Auch ist bei der Grünung einer Firma in Dubai zu beachten, dass es sich, um die Vorteile der 0%-Steuer optimal nutzen zu können, um eine „Freezone Company“ handeln muss. Im Gegensatz zur Gründung einer „Mainland Company“, agiert hierbei die Firma innerhalb eines freien Handelsraums und ist nicht beschränkt auf den Wirtschaftsraum der UAE ausgelegt.

Gründung eines Bankkontos

Ein weiterer Punkt, welcher bei Gründung einer Firma in Dubai eine erhebliche Rolle spielt, ist die Eröffnung eines dortigen Bankkontos, beispielsweise um Verdienste und Einkommen sicher verwalten zu können. Die Eröffnung eines Bankkontos in den UAE kann jedoch nur mit einem Residenzvisum und einer „Emirates-ID“ (vgl. Personalausweis) erfolgen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass eine Beantragung dieser Dokumente nur vor Ort stattfinden kann und der Prozess in der Regel bis zu 6 Wochen Zeit in Anspruch nimmt.

Wohnsitzwahl

Die Firmengründung in Dubai setzt nicht voraus auch in Dubai zu leben. Dennoch besteht die Pflicht als Geschäftsführer mindestens einmal alle 6 Monate einzureißen. Wichtig ist jedoch, dass in Deutschland auch Firmen, welche ihren Umsatz im Ausland generieren, jedoch von Deutschland aus agieren, dem Außensteuergesetz unterliegen. Infolgedessen kann die Gesamtheit der Steuerfreiheit nur genutzt werden, wenn auch der eigene Wohnsitz in Dubai liegt.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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