Kreditkarte für Selbstständige

Jeder Lohn- oder Gehaltsempfänger mit einem regelmäßigen Einkommen kann bei Bedarf oder Interesse bei seiner Hausbank eine Kreditkarte beantragen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Hausbank diese Karte auch ausstellen. Bei einer selbstständigen Tätigkeit liegen die Richtlinien einer Bank in Bezug auf eine Kreditkarte für Selbstständige ganz anders. Der Grund dafür ist, dass das Einkommen eines Selbstständigen variiert, d.h., es ist monatlich kein festes Einkommen nachweisbar.

Um als Selbstständiger trotzdem „in den Genuss“ einer Kreditkarte für Selbstständige zu kommen, hat man zwei Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die, bei seiner Bank eine Prepaid-Karte zu beantragen. Auf diese Karte kann der Selbstständige einen Betrag aufladen, um somit bei Bedarf Zahlungen in Höhe des festgelegten Limits zu tätigen.

Will der Unternehmer allerdings eine Kreditkarte für Selbstständige mit unbegrenztem Limit beantragen, setzen die Banken ganz bestimmte Kriterien voraus. Die wichtigsten Kriterien sind: seit wann existiert das Unternehmen (Minimum 2 Jahre), eine einwandfreie Bonität (nachzuweisen über eine Einnahmeüberschußrechnung oder Bilanzierung, evtl. auch Umsatzsteuervoranmeldungen, EKSt-Erklärung).

Aber auch wenn der Unternehmer, der eine Kreditkarte für Selbstständige beantragt, finanziell nur positives nachweisen kann wird er feststellen, dass auch dann nicht jede Bank eine Kreditkarte bewilligt.

Recherchen über die Suchmaschine helfen dem Unternehmer, Banken zu finden, die seinen Wünschen entsprechen, um so in den Genuss einer Kreditkarte für Selbstständige zu kommen. Da die Konditionen von Bank zu Bank unterschiedlich sind, sollte das Kleingedruckten beachtet werden.

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