Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung, nach wie vor die wichtigste Form der Altersvorsorge, ist
ein Zweig der staatlich garantierten Sozialversicherung. Die Rentenversicherung ist die Bezeichnung für ein von Nationalstaaten geschaffenes gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient. Der Rentenversicherung drohen in Folge des demographischen Wandels der Bevölkerung zukünftig Finanzierungsprobleme. Aus diesem Grunde erlangen immer stärker die betriebliche und private Altersvorsorge an Bedeutung. Auch die Absicherung des Risikos der Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenvorsorge geraten durch den demografischen Wandel in den Focus. Die Deutsche Rentenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rentenversicherung, Solidarprinzip und Form der Rentenversicherungen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich durch das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip auszeichnet. Träger der Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie gliedert sich in die DRV Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) mit 22 regionalen Untergliederungen. Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlage- (so in Deutschland) oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Es hat sich bei den Arbeitnehmern bereits herumgesprochen, dass man im Alter von der zu erwartenden Rente den gewohnten Lebensstandard nur schwer ohne ein zusätzliches Einkommen stemmen kann. Daher werden
mittlerweile zur Absicherung des Lebensabends etliche Arten und Produktvarianten der Rentenversicherung angeboten. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die
betriebliche Altersversorgung. Die daraus resultierende Betriebsrente ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die insbesondere von großen Unternehmen angeboten werden. Eine mögliche private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung bietet die Riester Rente. Diese Versicherung bieten den Arbeitnehmern Verträge in Form von Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen an

Rentenversicherung , Höhe der Rente

Die private Rentenversicherung ist genau betrachtet eine Lebensversicherung. Es wird allerdings nicht das Risiko des Ablebens versichert, sondern diese Form der Versicherung sicher das Laben ab dem Renteneintritt ab. Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des gesamten Versichertenlebens gezahlten Beiträge. Ein Versicherter in den westlichen Bundesländern, der 45 Jahre Beiträge in durchschnittlicher Höhe gezahlt hat (so genannter Eckrentner), erhält zurzeit (seit Juli 2007) eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.182,15 Euro (im Osten 1.039,05 Euro)

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