Das Sicherheitsbedürfnis von Unternehmen und Privatleuten ist angesichts der Entwicklung der Kriminalität der letzten Jahre ständig gestiegen. Die Zahl der Wohnungseinbrüche, die u.a. auf das Konto von internationalen Tätern aus Osteuropa gehen, führen dazu, dass die Nachfrage nach Video-Überwachung im Unternehmen und auch im privaten Bereich ständig steigt. Diese Serieneinbrecher, die das gut ausgebaute Autobahnnetz zur Flucht nutzt, sind schwerer zu fassen, als lokale Täter. Um zu entscheiden, welches Überwachungssystem im Einzelfall das Richtige ist, kann für das Unternehmen der Vergleich von Video-Überwachungssystemen ein hilfreiches Instrument sein. Der Schaden, der durch international agierende Diebe in deutschen Unternehmen bisher angerichtet wurde, ist enorm. Von Betriebsgeländen der Unternehmen verschwinden Baumaschinen, Kabeltrommeln, Computer, Werkzeuge und alles was zu Geld zu machen ist.
Video-Überwachung im Unternehmen, der §6- Videoüberwachung
Seit dem die Verwaltungsgerichte in Karlsruhe und Halle die Bedenken der Datenschützer bezüglich der Video-Überwachung öffentlicher Plätze und Straßen zerstreut haben und die rechtlichen Bedenken gegen die öffentliche Überwachung ausgeräumt haben, gibt es besonders bei Unternehmen verstärkt Überlegungen Video-Überwachungen zu installieren.
Auf der Seite Vergleich von Video-Überwachungssystemen können sich die Verantwortlichen der Unternehmen über Möglichkeiten der Überwachung informieren, bevor Gespräche zur Installation eines geeigneten Systems mit der Fachfirma geführt werden.
Vor der Installation einer Video-Überwachungsanlage muss genau geprüft werden, welche rechtlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen.
Am 23.05.2001 trat nach einigem zögern zu einem relativ späten Zeitpunkt der §6- Videoüberwachung der BDSG –Novelle (Bundesdatenschutzgesetz) in Kraft. Dieser Paragraph besagt, dass die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen ist unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich gestattet.
Video-Überwachung im Unternehmen, Kamera muss für jeden erkennbar sein
Die Video-Überwachung, auf die offen hingewiesen werden muss, erlaubt es den Unternehmern, durch die heutige Technik in sehr guter Qualität Aktionen zu überwachen und Personen zu erkennen um damit einen präventiven Effekt zu erzielen. Die Kamera muss für jeden erkennbar sein und evtl. sogar durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden. Eine Video-Überwachungsanlage, die von der Seite Vergleich von Video-Überwachungssystemen ausgesucht und installiert wurde, bei Fällen des Verdachts einer Straftat oder bei einer bereits erfolgten Straftat einen Beitrag zum Erfolg der Ermittlungen beitragen.