Zwangsversteigerung

Immer mehr Mitbürger sind überschuldet und finden sich durch die Zwangsversteigerung ihrer Immobilie, des Autos oder anderer wertvoller Besitztümer in einer prekären Situation. Die Zwangsversteigerung ist die Verwertung einer Sache durch einen staatlichen Hoheitsakt im Wege der Versteigerung zum Zweck der Befriedigung der Gläubiger aus dem Erlös. Man unterscheidet zwischen Zwangsversteigerung beweglicher Sachen und unbeweglichem Vermögen und die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft. Um der Zwangsversteigerung zu entgehen, können sich die Betroffenen auf der Seite Zwangsversteigerung-abwenden.com wertvolle Ratschläge einholen.
Laut statistischem Bundesamt schiebt jeder deutsche Staatsbürger rund 37.000,-€ Schulden vor sich her. Man schätzt, dass ca. 2 Millionen Bürger überschuldet sind.
Grund für die Überschuldung ist die sogenannte Schuldenfalle. Um finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, nehmen Schuldner immer neue Kredite auf und die Schuldenspirale nimmt Ihren Lauf.

Zwangsversteigerung- Der worst case

Grund für die Überschuldung ist Arbeitslosigkeit, Scheidung, Fehlkalkulation beim Hausbau oder Hauskauf, krankhafte Kaufsucht und unüberlegte Aufnahme von Krediten und nicht zuletzt durch Abzocke bei z.B. Handyverträgen etc. Können Zahlungsverpflichtungen nicht
bedient werden, kommt nach der 3.Mahnung ein Mahnbescheid. Wird immer noch nicht gezahlt, kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet verwertbare Gegenstände. Die Zwangsversteigerung findet dann durch den Gerichtsvollzieher in der Gemeinde statt, in der die Sache gepfändet wurde, oder an einem anderen Ort im Bezirk des Vollstreckungsgerichts, falls zwischen Gläubiger und Schuldner keine Einigung über einen dritten Ort möglich ist, frühestens eine Woche nach Pfändung. Der Ersteigerer erhält die Sache nur gegen Barzahlung und erlangt mit der Übergabe lastenfreies Eigentum. Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Das Niveau der Zwangsversteigerungen ist recht hoch. Hinter jeder Zwangsversteigerung verbirgt sich ein persönliches Schicksal.

Zwangsversteigerung

Wer erkennt, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ohne Einschränkungen nachkommen kann, kann sich auch vertrauensvoll an seine Bank wenden. In vielen Fällen ist es zum Beispiel möglich, zeitweise eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren, um so zunächst die monatliche Belastung zu mindern. Bisweilen können Verhandlungen mit der Bank auch zu einer Änderung der Darlehensbedingungen führen. Zu solchen Zugeständnissen sind Banken jedoch nicht verpflichtet.

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