Der Begriff Intrastat ist die Abkürzung für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik. Hierbei handelt es sich um die statistische Erfassung aller Warenströme zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Alles rund um die Intrastat Meldung wird in einer EU Verordnung geregelt und zentral verwaltet. In Deutschland ist das Statistische Bundesamt die Anlaufstelle für die Intrastat Meldung.
In der Europäischen Union ansässige und umsatzsteuerpflichtige Firmen sind dazu verpflichtet, alle Warenausgänge und empfangenen Produkte bei Geschäften mit anderen in der EU ansässigen Unternehmen an das Statistische Bundesamt zu melden. Die Intrastat Meldung für den jeweiligen Vormonat muss bis zum 10. Arbeitstag schriftlich per Vordruck oder in Form einer Datenübertragung per EDV erfolgen.
Die Intrastat hat eine wichtige Funktion
In den frühen Jahren der Europäischen Union, am Anfang wurde noch die Bezeichnung EWG oder etwas später EG verwendet, wurden die Statistiken des Warenaustausches zwischen den Mitgliedstaaten aus den Daten der zur damaligen Zeit noch praktizierten Zollabwicklung gewonnen. Mit der Einführung des Europäischen Binnenmarktes wurde die Zollabwicklung innerhalb der EG abgeschafft, um den freien Handel zu erleichtern. Um aber weiterhin die Daten für statistische Zwecke zu erhalten, wurde die Intrastat Meldung eingeführt. Seitdem ist die Intrastat die wichtigste Grundlage für alle Länder der EU, um nicht nur die eigene sondern auch die gemeinschaftliche Handels- und Entwicklungspolitik zu analysieren und zu steuern.
Die Meldepflicht ist umfassend
In der Vergangenheit waren die Vorschriften, welche Waren durch die Intrastat Meldung erfasst werden sollten, ganz einfach. Zur damaligen Zeit gab es nur den Austausch von Waren und Produkten, die auch wirklich physisch von einem Land ins andere transportiert wurden. Mit dem Wandel im innergemeinschaftlichen Handel, vor allem durch die Entwicklung des Internets, musste die Intrastat den veränderten Bedingungen angepasst werden. Somit fallen beispielweise auch Miet- und Leasingtransaktionen unter die Meldepflicht.
Es gibt Ausnahmen von der Meldepflicht
Wie bei so vielen Gesetzen und Verordnungen, gibt es auch bei der Intrastat Ausnahmen von der Regel. So sind in Deutschland diejenigen Unternehmen von der Intrastat Meldung befreit, deren Warenströme in und aus anderen EU Staaten pro Jahr bei maximal 400.000,- Euro liegen. Bei Überschreiten des Schwellwertes muss sofort mit der Meldung begonnen werden.