KFZ-Versicherung trotz Schufa – was ist möglich?

Eine KfZ-Versicherung bietet Schutz im Straßenverkehr und zeichnet sich im Ernstfall durch schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung aus. Für die Berechnung des Versicherungsbeitrages spielen neben den Tarifmerkmalen, wie die Art des Schutzes, die Schadensfreiheitsklasse und die Art des Fahrzeuges, auch die persönlichen Umstände, wie die jährliche Fahrleistung, Werkstattbindung und nicht zuletzt eine positive Schufa-Auskunft.

KfZ-Versicherungsschutz trotz negativer Schufa-Auskunft

Ein negativer Schufa-Eintrag führt nicht nur zur Einschränkungen bei Kreditanfragen und Finanzierungsanfragen jeglicher Art, sondern auch beim Abschluss eines KfZ-Versicherungsvertrages. Wer also trotz einem negativen Schufa-Eintrag eine KfZ-Versicherung abschließen will, darf lediglich den Mindestschutz – die Haftpflichtversicherung – erwarten. Denn die Haftpflichtversicherung dürfen die Versicherer auch trotz Bonitätsprüfung nicht ablehnen.

Versicherungsschutz ohne Schufa: Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Mindestversicherungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und darf in der Regel von den Versicherern nicht verwehrt werden. Ausnahme: Privatinsolvenz, Offenbarungseid, eine bereits erfolgte Kündigung des Versicherers aufgrund der schlechten Zahlungsmoral des Antragsstellers in der Vergangenheit.
  • Eingeschränkter Leistungsumfang: Mindestschutz, Teil- oder Vollkasko nicht möglich
  • Jährliche Zahlungsweise wird vorausgesetzt: Monatliche Zahlungsweise wird nicht akzeptiert
  • Der Kreis der möglichen Fahrer des Fahrzeugs ist auf die zu versichernde Person beschränkt

Eine günstige KfZ-Versicherung trotz Schufa finden

Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, dennoch auf einen günstigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr nicht verzichten will und attraktive Schadenfreiheitsrabatte nutzen möchte, kann mit Hilfe von Online-Vergleichsportalen die verschiedenen Anbieter für KfZ-Versicherungen vergleichen.

Ist der passende Anbieter gefunden, kann die Autoversicherung in der Regel zum 1. Januar eines Folgejahres gewechselt werden. Ausnahme bildet hier das Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt immer ein, wenn sich bestimmte Tarifmerkmale ändern, wie etwa;

  • das versicherte Fahrzeug abgemeldet oder gegen ein anderes ausgetauscht wird,
  • die Versicherungskonditionen seitens der Versicherung geändert werden,
  • der Tarif geändert wird.

Was ist beim Abschluss eines KfZ-Versicherungsvertrages zu beachten?

Auch wenn es sich beim Abschluss eines Versicherungsschutzes ohne Schufa um einen Mindestschutz handelt, lohnt sich dennoch der Blick auf die Konditionen. So sollte zum Beispiel die Schadensregulierung fair und unkompliziert ablaufen. Das heißt, sämtliche Reparaturen am Unfallwagen des geschädigten Unfallgegners sowie eventuelle Personen- und Sachschäden sollten durch den Mindestschutz in angemessener Deckungshöhe abgedeckt sein.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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