Wenn Unternehmen wachsen, verändern sich zahlreiche Prozesse und Strukturen. Neben Produktions- und Vertriebsverfahren finden viele Veränderungen auch auf struktureller Ebene statt. Dazu zählen etwa die Einrichtung von Betriebsräten oder Wirtschaftsausschüssen.
Sobald ein Unternehmen mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt, sieht das Betriebsverfassungsgesetz die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses vor. Als wichtiges Hilfsorgan des Betriebsrates hilft ein Wirtschaftsausschuss bei der Information über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und nimmt eine vermittelnde Rolle zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ein.
Was muss bei der Einrichtung berücksichtigt werden?
Ein Wirtschaftsausschuss setzt sich aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern zusammen, ein Mitglied muss zudem dem Betriebsrat angehören. Die Tätigkeit als Ausschussmitglied ist grundsätzlich ehrenamtlich, wobei ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts besteht. Bei der Einrichtung des Ausschusses und Wahl der Mitglieder durch den Betriebsrat, sollten die fachlichen Kompetenzen der einzelnen Kandidaten über deren Eignung entscheiden. Darüber hinaus muss jedes Mitglied des Ausschusses einen Stellvertreter ernennen. Wenn ein Wirtschaftsausschuss neu gegründet wird, muss dieser sich zunächst einmal unter Berücksichtigung der Kompetenzen und Pflichten von Grund auf organisieren und planen. Die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses ist an die Amtszeit des Betriebsrats gekoppelt. Sitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt.
Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Wirtschaftsausschuss?
In erster Linie besteht die Aufgabe eines Wirtschaftsausschusses darin, die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zu erörtern. Weiterhin soll die Kooperation des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat gefördert und verbessert werden. Dabei nimmt der Wirtschaftsausschuss ausschließlich beratende und informierende Funktion ein, Eingriffe in die Entscheidungen des Arbeitgebers oder eigene wirtschaftliche Aspekte betreffende Entscheidungen kann ein Wirtschaftsausschuss nicht treffen. Schwerpunktmäßig befasst sich ein Wirtschaftsausschuss mit den folgenden Themen:
- Gewinn- und Verlustzahlen, deren Ursache und Erörterung von Optimierungspotenzial
- die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Situation und Entwicklung des Unternehmens
- allgemeine Kostenentwicklung (Löhne, Rücklagen, Warenlager etc.)
- anstehende / geplante Investitionen
- Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmethoden
- betrieblicher Umweltschutz
Vertieftes betriebswirtschaftliches Fachwissen
Ohne wirtschaftliche Grundkenntnisse kommt kein Mitglied eines Wirtschaftsausschusses aus. Neben Grundlagen sind auch weiterführende Kenntnisse für eine erfolgreiche Arbeit unerlässlich. Um sämtliche Mitglieder des Ausschusses mit dem notwendigen Rüstzeug auszustatten, hat sich die Teilnahme an speziellen Seminaren etabliert. Mit einem Wirtschaftsausschuss Seminar lässt sich sicherstellen, dass sämtliche Ausschussmitglieder über die notwendigen gesetzlichen Informationsrechte und den korrekten Umgang mit diesen aufgeklärt werden. Nur durch ein vertieftes betriebswirtschaftliches Fachwissen ermöglicht eine erfolgreiche und zielorientierte Arbeit im Wirtschaftsausschuss.
Ein guter Wirtschaftsausschuss agiert als eine Art Schnittstelle zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Wenn es um konkrete wirtschaftliche Fragen oder größere Entscheidungen im Management geht, ist der Wirtschaftsausschuss in der Regel der erste Ansprechpartner für die Geschäftsführung. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung berät der Ausschuss über wirtschaftliche Angelegenheiten und unterrichtet anschließend den Betriebsrat über wichtige Entscheidungen.
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