Der Begriff des Rechtsanwalts ist wie folgt definiert. Der Rechtsanwalt ist ebenso beratend (konsilarisch) als auch vor Gericht (forensisch) tätig. Die konsiliarische Tätigkeit des Rechtsanwalts umfasst die rechtliche Beratung im Vorfeld oder außerhalb von Rechtsstreitigkeiten. Die forensische Tätigkeit des Rechtsanwalts ist die Vertretung von Klienten in akuten Rechtsstreitigkeiten vor Amtsstellen und Gerichten. Der Rechtsanwalt ist größtenteils im traditionellen Zivilrecht tätig. Es gibt Rechtsanwälte für die verschiedensten Fachbereiche wie Familienrecht, Erbschaftsrecht, Patentrecht etc. Die Regelung von Schadensersatzansprüchen zwischen streitenden Parteien gehört mit zum Berufsfeld des Rechtsanwalts. In der zunehmend global agierenden Wirtschaft ist der Rechtsanwalt auch als Unternehmensberater tätig. Der Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Im Bereich des Strafrechts reicht die Arbeit des Rechtsanwalts von alltäglichen Überschreitungen bis hin zu media-wirksamen Strafverteidigungen.
Die Aufgaben eines Rechtsanwalts
Die Arbeit des Rechtsanwalts dient der Verwirklichung des Rechtsstaates. Der Rechtsanwalt schützt als unabhängiger Berater und Vertreter seine Mandanten in juristischen Angelegenheiten vor Rechtsverlusten. Der Rechtsanwalt ist bei seiner Arbeit zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Dieses Berufsgeheimnis erlaubt es dem Klienten, sich seinem Anwalt ohne Vorbehalte anzuvertrauen. Die besten Anwälte finden sie im Anwaltsverzeichnis.
Die Bezahlung eines Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit ein Honorar. Der Honorartarif ist durch Vorschriften geregelt. Maßgebend für das Honorar des Rechtsanwalts sind der Streitwert und die für den Fall aufgewendete Zeit. Der Rechtsanwalt kann nach der ersten Besprechung mit dem Klienten einen Kostenvorschuss verlangen. Dieses ist kein Misstrauen, sondern der Rechtsanwalt ist gemäß der Standesregeln gehalten, bei Übernahme des Mandats einen angemessenen Vorschuss zu verlangen Die Berufsaussichten des Rechtsanwalts sind nicht so rosig, wie man glaubt. Jeder Rechtsanwalt ist bestrebt in einer eigenen Kanzlei tätig zu sein. Davon kann der Rechtsanwalt nur träumen. Der Durchschnittsrechtsanwalt arbeitet als Sachbearbeiter in einer Kanzlei. Je größer die Kanzlei, je höher ist das Einkommen des Rechtsanwalts. Das Durchschnittsgehalt des Rechtsanwalts schwankt zwischen 37.000,-€ und 45.000,- Brutto. Die Rechtsanwaltsgehälter im Osten Deutschlands liegen auf etwas niedrigerem Niveau als die Gehälter im Westen Deutschlands.