Viele Mieter sind froh, dass sie in dem momentan angespannten Wohnungsmarkt überhaupt eine bezahlbare Wohnung gefunden haben – doch was ist, wenn es plötzlich zu Beschädigungen oder Reparaturen kommt?
Nicht alles ist explizit im Mietvertrag geregelt. Gute Anwälte für Mietrecht haben die folgenden 5 wichtigsten Rechte angegeben, die der Mieter gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.
Beseitigung von Mängeln
Der im Vertrag festgelegte Zustand muss vom Vermieter instandgehalten werden. Demnach hat dieser alle Mängel zu beseitigen, jedoch natürlich nur die, die der Mieter nicht selbst verursacht hat.
Üblicherweise kommt es in vielen Situationen zu Unstimmigkeiten, wer für einen Mangel verantwortlich ist. Beispielsweise muss in solch einem Fall über einen externen Gutachter bestimmt werden, ob ein Schimmelbefall in der Wohnung die Folge eines Baumangels oder vom Lüft- und Heizverhalten des Mieters herrührt.
Die Beweislast liegt in der Regel beim Vermieter.
Auch bei einem Immobilienkauf kann juristischer Rat notwendig sein. In der Regel kann ein Immobilienmakler alle Fragen beantworten wenn es um Immobilien in Reutlingen und Umgebung geht.
Haustierhaltung
Sobald der Wunsch nach einem Haustier aufkommt, stellt sich natürlich die Frage, ob man das Haustier überhaupt in der Wohnung halten darf.
Kleintiere (Fische, Kaninchen, Wellensittiche, etc.) dürfen jederzeit ohne Erlaubnis gehalten werden.
Bei Hunden und Katzen sieht das etwas anders aus. Hier handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, was bedeutet, dass die Entscheidung beim Vermieter liegt.
Bestenfalls wird dieses Thema schon vor Unterzeichnung des Mietvertrags besprochen, so kann die Entscheidung vertraglich festgehalten werden.
Hausrecht und Besuchsrecht
Das Hausrecht bedeutet, dass der Mieter ab Schlüsselübergabe der Hausherr / die Hausherrin in ihren eigenen vier Wänden ist. Schlussfolgernd darf der Vermieter die Räumlichkeiten nicht ohne Zustimmung betreten. Alle ein bis zwei Jahre darf der Vermieter nach Erlaubnis und vereinbartem Termin eine Wohnungsbegutachtung durchführen.
Laut dem Besuchsrecht darf der Mieter jederzeit Gäste verlangen, solange diese sich an die Hausordnung halten.
Mietminderung
Der Mieter hat ein Recht auf Mietminderung, wenn der Vermieter gravierende Mängel nicht rechtzeitig beheben lässt. Dazu zählen beispielsweise Probleme mit der Wasserleitung, undichte Fenster oder eine defekte Heizung im Winter. Die Beeinträchtigung muss also so groß sein, dass die Wohnung nicht mehr auf normale Weise genutzt werden kann und der Mieter deutlich eingeschränkt wird.
Kautionsrückzahlung
Ist der Mietvertrag beendet, sind alle Miet- oder Nebenkosten beglichen und wurde die Wohnung ordnungsgemäß übergeben, so muss der Vermieter die Kaution innerhalb von 3 bis 6 Monaten zurückzahlen, zusätzlich mit den Zinsen, welche sich im Laufe der Mietzeit auf dem Kautionskonto angesammelt haben.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)