Leasing – Eine Definition
Mit dem englischen Wort „Leasing“ (zu Deutsch: mieten oder pachten) wird ein zivilrechtlicher Nutzungsüberlassungsvertrag bzw. ein atypischer Mietvertrag umschrieben. Ebenso gut steht Leasing aber auch für eine Finanzierungsmöglichkeit. Hierbei wird ein bestimmtes Objekt, beispielsweise ein Auto, vom Leasinggeber zur Verfügung gestellt und finanziert. Im Gegenzug dafür zahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine zuvor vereinbarte Leasingrate, die ihn zur Benutzung des Leasingobjekts berechtigt. Auf diese Weise ist es sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibenden möglich, Gebrauchsobjekte wie Autos für eine bestimmte Zeit zu nutzen, ohne sie zu kaufen.
Die Vorteile des Leasings für Gewerbetreibende
Im Geschäftsverkehr ist Leasing vor allem bei Autos üblich. Es geschieht immer seltener, dass sich Unternehmen ihre Fahrzeuge selbst kaufen. Stattdessen werden stets die neusten Fahrzeuge geleast und z. B. Mitarbeitern als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise ist es für Unternehmen kein Problem einen passenden Audi zu repräsentativen Zwecken zu nutzen, beispielsweise um Neukunden abzuholen.
Dessen sind sich Fahrzeughersteller bewusst und starten immer wieder Aktionswochen, die sich ganz gezielt an Unternehmen richten. Gewerbliche Leasingnehmer profitieren so von, im Vergleich zum privaten Leasing, erheblich geringeren Leasingraten sowie einer professionellen, unmittelbar auf deren Bedürfnisse zugeschnittenen Beratung.
Darüber hinaus hat gewerbliches Leasing für Unternehmen aber auch bilanzielle Vorteile. Während der Erwerb eines Autos die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel erheblich mindert, hat ein Leasinggeschäft positive Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Das liegt vor allem daran, dass die Finanzierungslast ausschließlich vom Leasinggeber getragen wird.
Ferner profitieren Unternehmen, die gewerbliches Leasing nutzen, bei diversen Anbietern vom sogenannten „Pay as you earn“ Prinzip. Hierbei wird die Leasingrate erst zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. nicht unmittelbar nach Inkrafttreten des Leasingvertrages, fällig. Diese Form des gewerblichen Leasings bietet sich deshalb vor allem für Firmen an, die die geleasten Fahrzeuge zur Generierung ihres Unternehmenserfolgs nutzen.
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