Die Führung eines Kassenbuches ist heute für jeden Kaufmann und für jedes Unternehmen durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben. Aber auch aus Eigeninteresse ist die Führung eines korrekten Kassenbuches, das immer up-to-date ist, unverzichtbar.
Ein Kassenbuch muss heute folgende Angaben enthalten:
- Einnahmen
- Ausgaben
- Datum und Belegnummer
- Buchungstext
- Betrag und Währung
- Steuersatz
- Umsatzsteuer und Vorsteuerbetrag
- Kassenbestand
Die Entstehung der Kassenbücher
Das Kassenbuch ist keine Entwicklung der Neuzeit, sondern das Aufzeichnen von geschäftlichen Vorgängen gehören zu den ältesten Aufzeichnungen überhaupt. Die doppelte Buchführung, die im Mittelalter in Italien entwickelt wurde, ist bis heute fast unverändert in Gebrauch. Es war nur die Vollendung eines Systems das, als Menschen sesshaft wurden, langsam entstand.
Durch Handel und gemeinschaftliche, wirtschaftliche Aktivitäten wurde es ganz zwangsläufig notwendig Einnahmen und Ausgaben schriftlich festzuhalten. Mit dem Handel entstanden auch Bankgeschäfte und Kreditbriefe und damit schriftliche Aufzeichnungen. Bereits aus dem 3. Jahrhundert vor Chr. gibt es Dokumente, die deutlich machen, das schriftliche Abrechnungen zum wirtschaftlichen Handeln gehörten. Selbst Kaiser Septimius Serverus (193 – 212 n. Chr.) musste, in einer Auseinandersetzung zwischen zwei Bankiers, Recht sprechen. Auch Paulus spricht in einem seiner Briefe über Bankgeschäfte und Zinsen. Aufzeichnungen wurden auf Wachstafeln oder später Pergament festgehalten.
Allerdings waren diese frühen Aufzeichnungen nicht in tabellarischer Form, wie dies bei modernen Kassenbüchern der Fall ist. Die einzelnen Vorgänge wurden häufig von den mittelalterlichen Fernhändlern in der vollständigen Beschreibungen des Sachverhaltes festgehalten. Vielfach geschah dies in einem dreispaltigen Seitenformular, um die wichtigsten Einzelinformationen an prominenter Stelle hervorzuheben. Erst im Mittelalter, durch den Einfluss der italienischen Bankiers und Kaufleute entwickelte sich das Kassenbuch, so wie es heute noch seine Gültigkeit hat. Im Kassenbuch wurden Einzahlungen und Auszahlungen aufgezeichnet, damit der Bestand an Barmitteln zu jeder Zeit nachvollziehbar war.
Die Rechnungslegung einer mittelalterlichen Handelsgesellschaft gegen Ende des 14. Jahrhunderts, ist, in deren fast vollständig erhaltenen Rechnungsbüchern, gut nachzuvollziehen. Dabei zeigt sich, dass viele der Aufzeichnungen hauptsächlich dem Zweck dienten, Vorgänge festzuhalten. Es fehlte aber noch eine Struktur, die eine Integration der verschiedenen Bücher möglich machte.
Diese Art der Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen war sehr unübersichtlich und ließ Raum für Interpretationen. Aus der Notwendigkeit klare und transparente Informationen für den Fernhandel, durch die führenden Handelsstädte in Italien, wie Venedig oder Florenz, zu haben, entwickelte sich das System der doppelten Buchführung, in der das Kassenbuch eine zentrale Rolle spielt.
Das Kassenbuch für die Besteuerung
Aber auch für die Erhebung von Steuern sind schriftliche Aufzeichnungen unverzichtbar. Bereits im 3. Jahrtausend v. Chr. haben Schreiber die Erntesteuer in Ägypten verwaltet. Während der römischen Königszeit um das 6. Jahrhundert v. Chr. mussten Roms Bürger in außergewöhnlichen Situation, wie zum Beispiel ein Krieg, Abgaben auf ihr Vermögen leisten. Staatsbeamte überprüften die Bürgen und trieben dann die Steuern ein. In Deutschland entwickelte sich im 19. Jahrhundert die heutigen Steuergesetze, zunächst unterschiedlich in den verschiedenen deutschen Ländern, die die Führung eines Kassenbuches durch alle Kaufleute und Firmen notwendig machten.
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