Finanzberatung

Wer nach der alten Weisheit „Über Geld spricht man nicht“ handelt und nicht in Finanzangelegenheiten eine Finanzberatung in Anspruch nimmt, ist auf dem falschen Weg. In der heutigen Zeit ist es kein Problem, sich in Sachen Geldanlagen, Kredite und Versicherungen auf der Seite Finanz-Berater.org den richtigen Partner für seine finanziellen Geschäfte zu wählen, und zu versuchen, das seit der Finanzkrise 2008 verlorengegangene Vertrauen in die Finanzwirtschaft zurückzugewinnen. Die Auswahl an professioneller Finanzberatung ist sehr groß. Der Begriff oder die Berufsbezeichnung Finanzberater (auch Anlage-oder Vermögensberater, oder im englischen Sprachgebrauch Financial Adviser) genannt, ist im Gegensatz zum Begriff des Versicherungsberaters nicht gesetzlich geschützt.

Finanzberatung, selbstständige Tätigkeit als Finanzberater

Als Grundlage für eine selbstständige Tätigkeit als Finanzberater reicht eine Gewerbeanmeldung. In der Finanzberatung sind die Steuerberatungs- und Rechtsberatungsgesetze zu beachten, wenn steuerliche und rechtliche Aspekte berührt werden, die allerdings bei der Finanzberatung nur im beschränkten Umfang erlaubt sind und vom Produkt abhängig ist, was vermittelt wird. Ein Finanzberater lebt von der Beratung seiner Kunden, daher sollte man bei einer Finanzberatung vor der Unterzeichnung eines Vertrages immer eine zweite Meinung einholen, bzw. das Angebot prüfen lassen. Viele Kunden haben noch die Erinnerung, dass sogar seriöse Finanzberater der Sparkasse alten Omas hochgefährliche Lehmann-Zertifikate verkauft haben. Diese Finanzberatung erfolgt entweder anlassbezogen oder im Rahmen einer systematischen Finanzplanung des Kunden.

Finanzberatung, Finanzdienstleistungen verkaufen

Finanzberater arbeiten entweder selbstständig oder sind als Arbeitnehmer tätig. Die Aufgabe umfassen in der Regel die Finanzberatung und der Verkauf von Finanzdienstleistungen wie z.B. Aktien, Zertifikaten, Geldmarktinstrumenten, Devisen oder sonstigen Wertpapieren. Selbstständige Finanzberater sind oft vertraglich an Banken und Versicherungen oder Finanzvertriebe gebunden, die ihre Finanzprodukte verkaufen wollen. Bei der Finanzberatung wird in 2 Kategorien unterschieden. Es gibt die Finanzberater, die nach §32 KWG (Kreditwesengesetz) Finanzdienstleistungen verkaufen und kaufen dürfen und Berater, die nur Investmentfonds, Immobilien und geschlossenen Fonds nach §34C der Gewerbeordnung vertreiben dürfen.

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